Entscheidungsstichwort (Thema)

Erhöhte Absetzung gem. §7c EStG

 

Leitsatz (NV)

§7c EStG begünstigt Baumaßnahmen, durch die Mietwohnungen geschaffen werden. Eine Gemeinschaftsunterkunft, in der einzelne Plätze zur fremdbestimmten Unterbringung zur Verfügung gestellt und weitere Dienstleistungen erbracht werden, dient nicht fremden Wohnzwecken i.S. des §7c Abs. 4 EStG (Anschluß an BFH-Urteil vom 3. Juni 1997 IX R 24/96, BFH/NV 1998, 155).

 

Normenkette

EStG § 7c

 

Fundstellen

Haufe-Index 154298

BFH/NV 1999, 310

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