Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Darlegung grundsätzlicher Bedeutung bei bloßem Hinweis auf Kritik der Rechtsprechung
Leitsatz (NV)
Der Hinweis, daß ein bestimmtes Urteil des BFH allgemein auf Kritik gestoßen sei, genügt - auch wenn eine Literaturstelle angegeben wird, aus der sich der Inhalt der Kritik ergeben soll - nicht als Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. Nicht ausreichend ist es, daß es dem BFH möglich wäre, Gegenstand und Aussage der Kritik herauszufinden. Dies ist mit dem in § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO normierten Begründungszwang nicht vereinbar; danach muß sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus der Beschwerdeschrift selbst ergeben (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 416818 |
BFH/NV 1990, 654 |
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