Entscheidungsstichwort (Thema)
Richterablehnung; Einbringung eines Ablehnungsgesuchs; Bindung an das Klagebegehren
Leitsatz (NV)
Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit erfordert zur Geltendmachung des Ablehnungsgrundes ein Ablehnungsgesuch. Das kann nicht schon daraus entnommen werden, daß ein Prozeßbeteiligter Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unbefangenheit eines Richters geltend macht.
Entscheidet das FG aufgrund einer Äußerung derartiger Bedenken eines Prozeßbeteiligten über eine Richterablehnung durch Beschluß, ohne daß ein Ablehnungsgesuch vorliegt, ist der Beschluß auf die Beschwerde des Prozeßbeteiligten hin aufzuheben.
Normenkette
FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 44 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 2
Fundstellen
Haufe-Index 419900 |
BFH/NV 1994, 886 |
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