Entscheidungsstichwort (Thema)
Divergenz, Verfahrensmangel
Leitsatz (NV)
1. Die nicht näher begründete Behauptung, das FG sei von der aus einem bestimmten Urteil des BFH eindeutig erkennbaren und nach wie vor maßgeblichen Rechtsauffassung abgewichen, reicht zu der gebotenen schlüssigen Darlegung einer Divergenz i. S. von §115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht aus.
2. Mit dem Vortrag, das FG habe bei der Auswertung der Beweiserhebung die gesetzlichen Auslegungsregeln nicht beachtet und gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wird kein die Zulassung der Revision rechtfertigender Verfahrensmangel bezeichnet.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 2-3, Abs. 3 S. 3
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 302854 |
BFH/NV 1999, 57 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen