Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Veränderung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Verbindung zweier Rechtsmittel
Leitsatz (NV)
Durch die Verbindung eines Revisionsverfahrens mit einem anderen Revisionsverfahren kann die Zulässigkeit der Revision nicht erreicht werden; denn die Zulässigkeit ist grundsätzlich nach dem Streitwert zur Zeit der Einlegung der Revision zu beurteilen.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 414209 |
BFH/NV 1987, 257 |
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