Entscheidungsstichwort (Thema)
Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe eines Antrags auf Dauerfristverlängerung
Leitsatz (NV)
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob die Finanzbehörde einen Verspätungszuschlag wegen eines verspätet gestellten Antrags auf Dauerfristverlängerung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen festsetzen darf.
Normenkette
AO 1977 § 152; UStG 1999 § 18 Abs. 6; UStDV 1999 § 46
Gründe
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob die Finanzbehörde wegen eines verspätet gestellten Antrags auf Dauerfristverlängerung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1999; §§ 46 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1999) einen Verspätungszuschlag festsetzen darf.
Fundstellen
Haufe-Index 519523 |
BFH/NV 2001, 574 |
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