Entscheidungsstichwort (Thema)

Bauherrengemeinschaft; Aussetzung der Vollziehung

 

Leitsatz (NV)

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß Anleger im Bauherrenmodell einkommensteuerrechtlich nicht als Bauherren, sondern als Erwerber zu beurteilen sind und daß deshalb sämtliche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zu rechnen sind (Anschluß an das Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1989, 299; vgl. auch die Beschlüsse vom 24. Juli 1989 IX B 138/89 und IX B 207/89 BFH/NV 1991, 159 (162).

 

Normenkette

EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, § 21

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 417587

BFH/NV 1991, 595

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