Entscheidungsstichwort (Thema)
Bestimmung der "Opfergrenze" unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages
Leitsatz (NV)
Bei der Berechnung der sogenannten Opfergrenze ist der Arbeitnehmerpauschbetrag anzusetzen; das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige keine Werbungskosten hatte.
Normenkette
EStG § 9a S. 1 Nr. 1a, § 33 Abs. 2, § 33a Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 67562 |
BFH/NV 1998, 1080 |
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