Leitsatz (amtlich)
Auch nach § 161 AO ging die Buchführungspflicht einer aus Vater und Sohn bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Land- und Forstwirtschaft betrieb, auf den Sohn über, wenn dieser den Betrieb im ganzen übernahm und als Einzelunternehmer fortführte (Anschluß an das BFH-Urteil vom 23. Februar 1978 IV R 166/74, BStBl II 1978, 477).
Normenkette
AO 1977 § 141; AO a.F. § 161
Fundstellen
Haufe-Index 72793 |
BStBl II 1978, 479 |
BFHE 1979, 6 |
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