Schlagwörter
Verlustentstehung, Kapitaleinkünfte, Forderungsverzicht, Darlehensforderung
Rechtsfrage (Thema)
Kann der Verzicht auf eine Darlehensforderung nicht mit einer Veräußerung gleichgestellt werden, solange sich im Vermögen des nur bedingt verzichtenden Gesellschafters eine Anwartschaft befindet, die bei Eintritt des Besserungsfalls eine vollständige Befriedigung vorsieht und ist damit folglich ein Verlust nicht endgültig entstanden?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 S. 1
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 17.02.2022; Aktenzeichen 11 K 2371/18) |
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