Entscheidungsstichwort (Thema)
Kapitalanteil weniger als 50% - Geschäftsführer kann seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten - kein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Beiträge entrichtet wurden
Leitsatz (redaktionell)
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der über weniger als die Hälfte des Stammkapitals verfügt, aber seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten kann, steht nicht in einem die Sozialversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis.
Fundstellen
ZIP 1988, 913 |
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