Leitsatz (redaktionell)
In der Entgeltsbescheinigung, die der Arbeitgeber für den Antrag auf Altersruhegeld des Versicherten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - bis zu 3 Monaten im voraus - ausstellt, sind künftige Veränderungen in der Höhe des zu erwartenden Entgelts gegenüber dem Entgelt der letzten 6 Monate dann zu berücksichtigen, wenn sie zZt der Ausstellung der Bescheinigung für den Arbeitgeber voraussehbar sind.
Normenkette
RVO § 1401 Abs. 1 S. 2 Fassung: 1972-10-16, S. 3 Fassung: 1972-10-16, S. 4 Fassung: 1972-10-16, S. 5 Fassung: 1972-10-16
Verfahrensgang
LSG Niedersachsen (Urteil vom 10.11.1976; Aktenzeichen L 2 J 82/76) |
SG Hannover (Entscheidung vom 10.03.1976; Aktenzeichen S 5 J 774/74) |
Fundstellen
BSGE 45, 72-76 (LT1) |
BSGE, 72 |
RegNr, 6915 |
RV 1978, 111-113 (LT1) |
SozR 2200 § 1401, Nr 1 (LT1) |
SozSich 1978, RsprNr 3283 (LT1) |
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