Entscheidungsstichwort (Thema)
Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer
Leitsatz (redaktionell)
Gegen die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Normenkette
KiStG NW 1962 § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. a; GG Art. 20, 80, 105 Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
BFH (Urteil vom 28.02.1969; Aktenzeichen VI R 163/67; BFHE, 95, 310) |
Gründe
Die Kirchensteuer kann sich hinsichtlich des Steuersatzes an die Staatssteuern in Form von Zuschlägen anschließen (BVerfGE 19, 253 [258]), und zwar auch an die Einkommensteuer. Die Ermächtigung der Kirchen zum Erlaß von Steuerordnungen ist nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen (BVerfGE 19,253 [266 f.]). § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Nordrhein-Westfalen vom 30. April 1962 (GBl. S. 223) ist also nicht verfassungswidrig.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1695258 |
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