Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit des § 219 Abs. 1 AO
Leitsatz (redaktionell)
Das Urteil des BFH vom 27.11.1968 – III 244/64 –, wonach „die in § 219 Abs. 1 AO getroffene Regelung, daß Feststellungsbescheide einem Gesellschafter mit Wirkung für und gegen alle anderen Gesellschafter zugehen können” und mit dem GG vereinbar ist, verletzt kein Verfassungsrecht.
Normenkette
Verfahrensgang
BFH (Urteil vom 27.11.1968; Aktenzeichen III 244/64; BFHE, 94, 517) |
Gründe
Die mit einer Reihe von im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht zu behandelnden Anträgen verbundenen Angriffe gegen die auf § 219 Abs. 1 Satz 3 AO gestützten Entscheidungen über den Einspruch der Beschwerdeführer ergeben keine Verletzung von Art. 103 GG oder anderer Verfassungsbestimmungen. Damit entfällt auch die Überprüfung der ursprünglichen Einheitswertbescheide.
Fundstellen
Dokument-Index HI1695257 |
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