Tz. 1090

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Nach dem S 7 des § 14 Abs 4 KStG gelten organschaftliche Minder- und Mehrabführungen nach den S 1 und 2 in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wj der OG endet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kj-gleiches oder um ein abw Wj handelt. Dieser Satz entspr nahezu wortgleich dem S 3 des § 14 Abs 3 KStG (dazu s Tz 1007) und dem S 6 des § 34 Abs 6e KStG (dazu s Tz 1156). Die Bestimmung des Zeitpunkts ist notwendig, um den Zeitpunkt der Buchung der fiktiven Einlagen und der Einlagenrückgewähr in der St-Bil des OT zu bestimmen. Entspr dem Grundsatz, dass beim OT das Organeinkommen in dem VZ zu besteuern ist, in dem es ohne Bestehen der Organschaft bei der TG zu besteuern wäre (s Tz 816ff), sind auch die Veränderungen im Ansatz der Organbeteiligung zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen. Das kann dazu führen, dass der Beteiligungsansatz in der St-Bil des OT auf einen Stichtag zu verändern ist, obwohl der Zeitpunkt der Minder- bzw Mehrabführung später liegt (glA s Frotscher, in F/D, Erstkomm KöMoG, § 14 KStG Rn 20).

UE meint § 14 Abs 4 S 7 KStG das Wj, für das die Minder- oder Mehrabführung erfolgt. Wegen der vergleichbaren Rechtsfrage bei § 14 Abs 3 S 3 KStGTz 1007. Von Bedeutung ist die Festlegung des Zeitpunkts für das Jahr der stlichen Abwicklung bei OG und OT.

Bei der OG wird die Minder- bzw Mehrabführung in der Bil zum Schluss des Wj ausgewiesen, in dem die Vorgänge zu einer Veränderung des der Gewinnabführung unterliegenden Jahresüberschusses geführt haben. Zum Schluss dieses Wj hat die OG in ihrer H-Bil die (erhöhte bzw verringerte) Verpflichtung bzw den Verlustausgleichsanspruch aus dem GAV auszuweisen.

Wenn es auch nach Einführung der Einlagelösung bei dem Problem der Abgrenzung zwischen Verursachung in vororganschaftlicher oder organschaftlicher Zeit bleibt, ändert das nichts daran, dass der Zeitpunkt der Minder-/Mehrabführung – wie jetzt geschehen – für beide Fallgruppen einheitlich bestimmt werden kann.

 

Tz. 1091–1095

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

vorläufig frei

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