Tz. 16

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Durch das JStG 2008 ist als Folgewirkung zur Streichung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung ua § 10 UmwStG aufgehoben worden.

Die Vorschrift ist nach dem Systemwechsel von der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf die neue ratierliche KSt-Erhöhung in zehn Jahresraten für die Masse der Unternehmen entbehrlich geworden (s Dötsch/Pung, DB 2007, 2669, 2675).

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