Tz. 42
Stand: EL 54 – ET: 07/2005
Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei dem Gesellschafter iRd Umwandlung einer Kö auf eine Pers-Ges ist nach § 6 Abs 3 S 2 UmwStG, dass im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das H-Reg eine Beteiligung des Gesellschafters an der Pers-Ges bestand.
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