Tz. 85

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Ein beim Einbringenden gebildeter Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG geht nur bei Einbringung des gesamten Betriebs über und wird von der Übernehmerin als stliche Rechtsnachfolgerin fortgeführt (s Tz 56). Nach dem Grundsatz der gleichmäßigen Aufdeckung stiller Reserven beim Zwischenwertansatz ist die AfA-BMG des Sammelpostens entspr aufzustocken (s Kulosa, in Schmidt, 39. Aufl, § 6 EStG Rn 676 unter (4)).

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