Tz. 72

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Die unentgeltliche Übertragung (Schenkung) einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung führt beim Übertragenden nicht zu einer Besteuerung eines VG bzw zur stlichen Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts nach § 17 EStG (s Urt des BFH v 17.07.1980, BStBl II 1981, 11).

Die Rechtsfolgen des § 17 EStG können jedoch nach dem S 4 des § 17 Abs 1 EStG bei dem Rechtsnachfolger auch dann eintreten, wenn dieser selbst nicht iSd § 17 EStG beteiligt ist, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre iSd § 17 EStG beteiligt war (s Tz 223 ff).

Wegen der unentgeltlichen Übertragung wertloser Anteile s Tz 73.

Entspr gilt beim unentgeltlichen Anwartschaftserwerb (s R 17 Abs 3 EStR 2012 und H 17 Abs 3 EStH 2012).

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