Entscheidungsstichwort (Thema)
Überstunden als Rufbereitschaft
Leitsatz (redaktionell)
Überstunden im Anschluß an die tägliche regelmäßige Arbeitszeit sind nicht zugleich Zeiten der Rufbereitschaft im Sinne von SR 2a Nr 6B Abs 6.
Orientierungssatz
1. Revision eingelegt unter Az 6 AZR 455&91.
Normenkette
BAT SR 2; BAT SR 2a Nr. 6B Abs. 6 Unterabs. 4; BAT SR 2a Nr. 6B Abs. 6 Unterabs. 5
Verfahrensgang
ArbG Siegburg (Entscheidung vom 07.05.1991; Aktenzeichen 5 H Ca 155/91) |
Nachgehend
Fundstellen
ARST 1992, 77 (L1) |
ZTR 1992, 69-70 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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