Rn. 371
Stand: EL 174 – ET: 08/2024
Besteht nach ausländischem Recht ein Anspruch auf Leistungen für Kinder, wird dieser Anspruch iRd Vergleichsrechnung nach § 31 S 4 Hs 1 und Hs 2 EStG nur bis zur Höhe des Anspruchs auf inländisches Kindergeld berücksichtigt. Ist der Abzug der Freibeträge günstiger als der Anspruch auf Kindergeld, wird die unter Berücksichtigung des Abzugs der Freibeträge für Kinder ermittelte tarifliche ESt um den Anspruch auf das ausländische Kindergeld erhöht, soweit dieses den Anspruch auf das inländische Kindergeld nicht übersteigt.
Weshalb die Anrechnung des Anspruchs auf Leistungen für Kinder nach ausländischem Recht auf die Höhe des inländischen Kindergeldanspruchs beschränkt ist, ergibt sich nicht aus den Gesetzesmaterialien. Gegen die Regelung bestehen Bedenken im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG, da sie Bezieher ausländischer Familienleistungen bevorzugt, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 38 (05/2023).
Rn. 372
Stand: EL 174 – ET: 08/2024
Bei den Ansprüchen auf Leistungen für Kinder nach ausländischem Recht handelt es sich um die Ansprüche auf die dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen im Ausland iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ausländisches Kindergeld und ausländische Leistungen, die der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind) sowie um die Ansprüche auf Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind, vgl dazu H 31 EStH 2022 "Übersicht über vergleichbare ausländische Leistungen" (BZSt v 16.01.2017, BStBl I 2017, 151); H 31 EStH 2022 "Über- und zwischenstaatliche Rechtsvorschriften".
Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist zwar unklar, ob es sich bei dem Anspruch nach ausländischem Recht auf Leistungen für Kinder nur um den Anspruch auf ausländisches Kindergeld handelt; nach dem Sinnzusammenhang der Vorschrift sind mit den Leistungen für Kinder nach ausländischem Recht jedoch auch die dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sowie die in § 65 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG genannten Leistungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen gemeint, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 38 (05/2023).
Eine von einem privaten Schweizer ArbG auf Grundlage des Anstellungsreglements gezahlten Familienzulage ist keine mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung, FG BdW v 04.04.2022, 3 K 519/21.