Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Höhe eines Beitragserstattungsanspruchs sowie dessen Verzinsung
Orientierungssatz
1. Ein Beitragserstattungsanspruch auf Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist in seiner Gesamtheit um die insgesamt in der irrtümlichen Annahme der Beitragspflicht gezahlten Leistungen zu mindern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht jeweils die Hälfte des Beitragserstattungsanspruches zu.
2. Der zur Erstattung kommende Betrag ist nach § 185a Abs 1 S 2 AFG iVm § 27 Abs 1 SGB 4 zu verzinsen. Eine Verzinsung ab dem Tag des jeweiligen Beitragseinzugs ist nicht möglich.
Normenkette
AFG § 185a Abs. 1 Sätze 2-3; SGB IV § 27 Abs. 1 Fassung 1976-12-23; AFG § 168 Abs. 1 S. 1 Fassung: 1969-06-25
Verfahrensgang
SG Dortmund |
Fundstellen
Haufe-Index 543396 |
BR/Meuer AFG § 185a, 11-02-93, L 9 Ar 109/92 (OT1-2) |
DBlR 3968a, AFG/§ 185a (OT1) |
Die Beiträge 1993, 344-349 (OT1) |
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