Kurzbeschreibung
Die Mandanteninformation für Kapitalanlage & Versicherung fasst wesentliche Neuerungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht speziell für diese Kategorie zusammen.
Vorbemerkung
Hinweise zum Verwertungsrecht
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Mandanteninformation für Kapitalanlage & Versicherung November 2024
[Anrede]
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
[Einführung – Standard]
auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und Entscheidungen halten wir Sie mit Ihren Mandanteninformationen gerne auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns auf einzelne Punkte anzusprechen, wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Wasserschaden: Muss die Hausratversicherung Hotelkosten bezahlen?
Ein Versicherungsnehmer musste infolge eines Wasserschadens mit der Familie in ein Hotel ziehen. Dadurch entstanden Hotelkosten von mehr als 10.000 EUR. Muss die Hausratversicherung diese Kosten übernehmen?
Hintergrund
Im Sanitärbereich eines angemieteten Hauses des Klägers war es zu einem Wasserschaden gekommen, der zu einer Durchfeuchtung des zwischen dem Duschbereich und im Hausflur gelegenen Mauerwerks geführt hatte. Im Zeitraum der gut 2 Monate dauernden Reparaturarbeiten siedelte der Kläger mit seiner Familie in ein Hotel um, da in dem Haus Baden und Duschen unmöglich war.
Von seiner Hausratversicherung wollte er die Kosten i. H. v. 10.240 EUR ersetzt bekommen. Laut den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen waren Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten erstattungsfähig, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung infolge eines ersatzpflichtigen Schadensfalls unbewohnbar wird und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Sie vertrat die Ansicht, bei dem Schaden handele es sich um einen Gebäudeschaden und keinen Versicherungsfall am Hausrat, der die Entstehung der Hotelkosten notwendig gemacht habe.
Entscheidung
Das LG schloss sich der Auffassung der Versicherung an. Ein von der Hausratversicherung gedeckter Versicherungsfall sei nicht eingetreten. Der Kläger selbst habe bestätigt, dass kein Hausrat beschädigt worden sei. Vielmehr sei es zu einem Wasserschaden gekommen. Von der Feuchtigkeit seien neben dem gesamten Sanitärbereich auch das Treppenhaus und der Flur betroffen gewesen.
Eine solche Beschädigung von Gebäudebestandsteilen und eben nicht des Wohnungsinventars erfülle nicht die bedingungsgemäßen Anforderungen an einen Versicherungsfall. Es liege kein versichertes Ereignis vor, nach dem die beklagte Hausratversicherung die Kosten für eine Ersatzunterkunft erstatten müsse, so das Gericht.
Allgemeine Versicherungsbedingungen seien nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehe. Die in den Versicherungsbedingungen verwendete Formulierung "infolge eines ersatzpflichtigen Schadensfalls" lasse keinen Zweifel, dass die Versicherung nur für den Fall der Hausratbetroffenheit Hotelkosten erstatten müsse.
Mandanteninformation für Kapitalanlage & Versicherung Oktober 2024
[Anrede]
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
[Einführung – Standard]
auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und Entscheidungen halten wir Sie mit Ihren Mandanteninformationen gerne auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns auf einzelne Punkte anzusprechen, wir beraten Sie gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Versicherungsbedingungen: Ausschlussklauseln müssen verständlich sein
Versicherungen verwenden in ihren Bedingungen häufig Ausschlussklauseln, in denen sie festlegen, wann sie nicht zahlen. Um wirksam zu sein, müssen diese Klauseln für die Versicherten verständlich sein.
Hintergrund
Ein Mann, der unter Diabetes Typ 2 litt, flog nach Florida. Dort wurde er einige Tage stationär behandelt, Kostenpunkt: gut 34.000 EUR. Der Mann hatte eine Auslandskrankenschutzversicherung, die für die Kosten im ersten Schritt aufkam, sowie eine Auslandskrankenversicherung als Zusatzleistung über seine Kreditkarte.
Die Versicherung, die die Kosten übernommen hatte, wollte von der Kreditkartenversicherung die Hälfte der Kosten erstattet bekommen. Doch die weig...