Rz. 5

Die Klageerhebung ist als formabhängige prozessuale Willenserklärung eine Prozesshandlung[1].

Die Klageerhebung, d. h. der Eingang der Klage bei Gericht, bewirkt die Rechtshängigkeit der Klage[2].

[1] V. Groll, in Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, § 64 FGO Rz. 5.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge