Betreuungssachen sind
1. |
Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung, |
2. |
Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie |
3. |
sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1814 bis 1881[1] [Bis 31.12.2022: §§ 1896 bis 1908i] des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt. |
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