Entscheidungsstichwort (Thema)
Entscheidung ohne Begründung nach Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG
Leitsatz (redaktionell)
Der Beschluß ergeht nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches FG (Urteil vom 19.08.1997; Aktenzeichen 11 K 4490/96) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 01.12.2000; Aktenzeichen 2 BvR 207/00) |
Gründe
Der Beschluß ergeht nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1934955 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Kanzlei-Edition enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen