Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschlußfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht
Leitsatz (NV)
Eine fehlende Vertretung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr.3 FGO liegt nicht vor, wenn der Prozeßbevollmächtigte bei seiner Vertretung eine Ausschlußfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht gem. Art.3 § 1 des VGFGEntlG versäumt hat (Anschluß an den BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850).
Normenkette
VGFGEntlG Art.3 § 1; FGO § 62 Abs. 3, § 116 Abs. 1 Nr. 3
Fundstellen
Haufe-Index 419273 |
BFH/NV 1993, 618 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Kanzlei-Edition enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen