Entscheidungsstichwort (Thema)
PKH-Antrag einer juristischen Person oder einer parteifähigen Vereinigung
Leitsatz (NV)
Eine juristische Person -- Entsprechendes gilt für eine parteifähige Vereinigung (hier: GbR) -- hat ihrem Antrag auf Bewilligung von PKH eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Außerdem sind Erklärungen der am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten -- hier also der Gesellschafter -- über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse auf dem nach §117 Abs. 2 und 4 ZPO vorgesehenen amtlichen Vordruck einzureichen. Schließlich ist darzulegen, daß die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 154406 |
BFH/NV 1999, 339 |
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