Schlagwörter
Organschaft, Gewinnausschüttung, Rückwirkungsverbot
Rechtsfrage (Thema)
1. Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3330) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?
2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 27.11.2013 - I R 36/13 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 18/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.
3. Nach dem Beschluss des BVerfG vom 14.12.2022 - 2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 16/23 (I R 36/13) fortgeführt.
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
KStG § 14 Abs. 3, § 34 Abs. 9 Nr. 4, § 38 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 15.04.2013; Aktenzeichen 6 K 4270/10 K,F) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Kanzlei-Edition enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen