Rn 53

Durch die Unterzeichnung des Interessenausgleichs mit Namensliste bringt der Betriebsrat zum Ausdruck, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen ist.[112] Deshalb ersetzt der Interessenausgleich die Stellungnahme des Betriebsrats bereits von dem Zeitpunkt an, in dem er von dem Betriebsrat unterzeichnet ist, auch wenn der Insolvenzverwalter seine Unterschrift erst später hinzufügt.[113]

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