Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer
Leitsatz (redaktionell)
Die steuerliche Würdigung eines Gesellschaftsvertrags durch den BFH ist grundsätzlich der Nachprüfung durch das BVerfG entzogen. Erst wenn Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung des Gerichts von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, kann das BVerfG auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen.
Normenkette
EStG 1975 § 15 Abs. 1 Nr. 2; BVerfGG § 93b Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
Gründe
Die steuerliche Würdigung eines Gesellschaftsvertrags durch den Bundesfinanzhof ist grundsätzlich der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen. Erst wenn dabei Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung des Gerichts von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 ≪92≫). Dafür, daß die angegriffene Entscheidung gegen die vom Beschwerdeführer als verletzt gerügten Grundrechte verstoßen haben könnte, bestehen keine Anhaltspunkte.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1560986 |
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