BMF, Schreiben v. 21.9.1999, IV C 2 - S 2138 - 7/99, BStBl. 1999 I S. 835

Der BFH hat mit Urteil vom 4.2.1999 (IV R 57/97) entschieden, daß eine Rücklage für Ersatzbeschaffung im Falle einer Gewinnschätzung unzulässig ist. Das Gericht ist damit der inR 35 Abs. 6 EStR 1998 zum Ausdruck kommenden gegenteiligen Rechtsauffassung nicht gefolgt.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Urteils, soweit sie die Rücklage für Ersatzbeschaffung betreffen, über den entschiedenen Einzelfall hinaus erst für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1999 enden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 5

 

Fundstellen

BStBl I, 1999, 835

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