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Die Verordnung (EG ) Nr. 1798/2003[1] des Rates v. 7.10.2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (MwSt), die zuletzt geändert worden ist durch die Verordnung (EG) 143/2008 v. 12.2.2008 und die Verordnung (EG) 37/2009 v. 16.12.2008 – Abl. EU (EG) Nr. L 14, S. 1 mit Wirkung ab 1.1.2010) regelt als unmittelbar geltendes Recht den EDV-gestützten Austausch von umsatzsteuerlich relevanten Informationen über innergemeinschaftliche Geschäfte und andere Vorgänge mit Ausnahme der EUSt. Es dient vornehmlich als USt-Kontrollverfahren. Als wichtigsten Bereich kennt es in Art. 5 die Einzelauskunftsersuchen, die erforderlich werden, da die durch zusammenfassende Meldungen entspr. § 18a UStG gespeicherten Daten nicht ausreichen. Die Zusammenarbeitsverordnung lässt in Art. 11 bei Einvernehmen zwischen ersuchender und ersuchter Behörde die Anwesenheit ordnungsgemäß befugter Beamter der ersuchenden Behörde in den Amtsräumen der ersuchten Behörde sowie die Teilnahme an deren behördliche Ermittlungen zu.

[1] Vorgängerin: VO (EWG) 218/92 v. 27.1.1992.

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