BMF, Schreiben v. 4.8.2006, IV C 1 - S 2056 - 3/06, BStBl I 2006, 490
1 Anlage
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19.7.2006 (BGBl 2006 I S. 1652) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1.1.2007 auf 750 EUR bzw. 1.500 EUR (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1.1.2007 nur noch höchstens 801 EUR bzw. 1.602 EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2006 zufließen.
Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.
Ist ein Freistellungsauftrag vor dem 1.1.2007 unter Beachtung des § 20 Abs. 4 EStG in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, darf der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem 31.12.2006 zufließen, nach § 52 Abs. 55f EStG nur zu 56,37 % berücksichtigt werden. Bei der prozentualen Kürzung auf 56,37 % des Volumens des erteilten Freistellungsauftrags ist es nicht zu beanstanden, wenn die Glättung auf den nächst höheren Euro-Betrag vorgenommen wird.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage
Muster
– Freistellungsauftrag für Kapitalerträge –
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
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(Name, abweichender Geburtsname, Vorname, |
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(Straße, Hausnummer) |
Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge) |
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(ggf. Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Ehegatten) |
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(Postleitzahl, Ort) |
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(Datum) |
An |
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(z.B. Kreditinstitut/Bausparkasse/Lebensversicherungsunternehmen/Bundes-/Landesschuldenverwaltung) |
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(Straße, Hausnummer) |
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(Postleitzahl, Ort) |
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Hiermit erteile ich/erteilen wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei Ihrem Institut anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar
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bis zu einem Betrag von ………………… EUR (bei Verteilung des Freibetrags auf mehrere Kreditinstitute). |
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bis zur Höhe des für mich/uns*) geltenden Sparer-Freibetrags und Werbungskosten-Pauschbetrags von insgesamt 801 EUR/1.602 EUR*). |
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Dieser Auftrag gilt ab dem …………………………
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so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns*) erhalten. |
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bis zum ……………………… |
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Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45d EStG).
Ich versichere/Wir versichern*), dass mein/unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich/uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 EUR/1.602 EUR*) nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern*) außerdem, dass ich/wir*) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 EUR/1.602 EUR*) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)*).
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44a Abs. 2, § 44b Abs. 1 und § 45d Abs. 1 EStG erhoben.
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(Unterschrift) |
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(ggf. Unterschrift Ehegatte, gesetzliche (r) Vertreter) |
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Zutreffendes bitte ankreuzen |
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*) |
Nichtzutreffendes bitte streichen |
Der Höchstbetrag von 1.602 EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
Normenkette
EStG § 20 Abs. 4
EStG § 44a Abs. 2 Nr. 1
Fundstellen
BStBl I, 2006, 490