BMF, Schreiben v. 8.2.2019, IV A 3 - S 0030/16/10004-21, BStBl I 2019, 90
Korrektur des allgemeinen Informationsschreibens
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden auf Seite 1 in Absatz 3 Satz 2 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1.5.2018 – IV A 3-S 0030/16/10004-21 – (BStBl 2018 I S. 607) die Wörter „oder pseudonymisierte” gestrichen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2019, 90
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