Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung der Vergütungsordnung zum BAT
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Vergütungsordnung zum BAT ist zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden. Gegen die diese Teilkündigung ermöglichende Tarifnorm des § 74 Abs 1 Unterabs 4 BAT bestehen keine rechtlichen Bedenken.
2. Sieht ein Tarifvertrag für die Angestellten einer von der öffentlichen Hand rechtlich und wirtschaftlich abhängigen Forschungsgesellschaft (wie § 3 Tarifvertrag für die Angestellten der Förderungsgemeinschaft des Heinrich- Hertz-Instituts für Schwingungsforschung eV) vor, daß der BAT "in der jeweils gültigen Fassung" gelten soll, so soll danach der BAT im Bereiche des Verweisungstarifvertrages ebenso gelten, wie er jeweils nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts für die unmittelbar dem BAT unterfallenden Angestellten gilt.
3. Bei derartigen Forschungsgesellschaften besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingruppierungen nach § 99 Abs 1 BetrVG auch dann, wenn sie sich hierbei im Sinne eines abstrakten Entlohnungsgrundsatzes allgemein an einen bestimmten ministeriellen Vergütungserlaß halten.
4. Es verstößt weder gegen § 22 BAT noch gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn eine solche Gesellschaft mit nach dem 1. Januar 1984 neueingestellten wissenschaftlichen Angestellten nach dem Vergütungserlaß nur Vergütung nach VergGr III BAT vereinbart.
Orientierungssatz
Falsche Rechtsmittelbelehrung (Revision statt Rechtsbeschwerde); Keine Nachwirkung eines Tarifvertrages bei nach dem Außerkrafttreten des Tarifvertrages begründeten Arbeitsverhältnissen-Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen.
Normenkette
TVG § 1; BAT § 74; BGB § 242; BetrVG § 99; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17; ArbGG § 9 Fassung: 1979-07-02
Verfahrensgang
LAG Berlin (Entscheidung vom 10.12.1984; Aktenzeichen 12 TaBV 5/84) |
ArbG Berlin (Entscheidung vom 02.08.1984; Aktenzeichen 20 BV 3/84) |
Fundstellen
Haufe-Index 438828 |
BAGE 50, 277-291 (LT1-4) |
BAGE, 277 |
DB 1986, 1980-1980 (LT1-4) |
RdA 1986, 138 |
AP § 74 BAT (LT1-4), Nr 1 |
AR-Blattei Öffentlicher Dienst IIIA Entsch 297 (LT1, 2, 4) |
AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XA 1979 Entsch 11 (ST1) |
AR-Blattei, Betriebsverfassung XIVC Entsch 103 (ST1) |
AR-Blattei, ES 160.10.1 (1979) Nr 11 (ST1) |
AR-Blattei, ES 530.14.3 Nr 103 (ST1) |
EzA § 1 TVG Auslegung, Nr 16 (LT1-4) |
EzBAT § 74 BAT, Nr 1 (LT1-4) |