Leitsatz (redaktionell)
1. Das wörtliche Angebot der Arbeitsleistung führt dann nicht zum Annahmeverzug des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungsbereit ist.
2. Ist der Arbeitnehmer wegen eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechts nicht leistungsbereit, so muß das Angebot der Arbeitsleistung die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts mitumfassen.
Verfahrensgang
LAG Hamburg (Entscheidung vom 19.09.1972; Aktenzeichen 3 Sa 88/72) |
Fundstellen
DB 1973, 1605 |
ARST 1973, 152 |
AP § 615 BGB (LT1-2), Nr 28 |
AR-Blattei, Annahmeverzug Entsch 17 |
AR-Blattei, ES 80 Nr 17 |
EzA § 295 BGB, Nr 4 |
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