Sachverhalt
Die U GmbH hat im Gj 01 Rohstoffe von Lieferant L i. H. v. insgesamt 1,2 Mio. EUR netto erworben. Der mit L vereinbarte Rahmenvertrag sieht bei einem kumulierten Bestellvolumen ab 1,0 Mio. EUR netto pro Gj einen nachträglichen Bonus von 2 % auf die von L insgesamt in Rechnung gestellten Beträge vor. Am 31.12.01 waren 80 % der bestellten Rohstoffe zu Fertigerzeugnissen verarbeitet. Die restlichen 20 % liegen auf Lager. Die aus den Rohstoffen hergestellten Fertigerzeugnisse hat U zu 90 % noch im Gj 01 veräußert. Am 10.1.02 erhält U von L eine Rückvergütung i. H. v. 24.000 EUR netto (2 % von 1,2 Mio. EUR).
Beurteilung
Die nachträgliche Bonuszahlung von L ist den erworbenen Rohstoffen einzeln zurechenbar. Aufgrund der vertraglichen Fixierung hat U mit Ablauf des Gj einen Anspruch auf die Bonuszahlung erworben.
Dieser Anspruch auf Bonuszahlung reduziert die AK der Rohstoffe, die noch auf Lager liegen. Für die Rohstoffe, die in noch nicht veräußerte fertige Erzeugnisse eingegangen sind, müssen folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Korrektur des Materialaufwands und der erfassten Bestandserhöhungen,
- Korrektur des Wertansatzes der Fertigerzeugnisse.
Der auf die veräußerten Fertigerzeugnisse entfallende Teil der Bonuszahlung reduziert den Materialaufwand. Eine eigenständige Korrektur der Bestandsveränderungen ist nicht notwendig, da diese quasi automatisch erfolgt.
Buchungssatz zur Korrektur der AK der noch nicht verarbeiteten Rohstoffe (31.12.01):
Konto |
Soll |
Haben |
Sonstige Forderungen |
5.712 |
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Vorsteuer |
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912 |
Rohstoffe |
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4.800 |
Der Anspruch auf Bonuszahlung entfällt zu 20 % (4.800 EUR) auf die noch nicht verarbeiteten Rohstoffe.
Buchungssatz zur Berücksichtigung der Bonuszahlung bei den verarbeiteten und noch nicht über die Fertigerzeugnisse verkauften Rohstoffe (31.12.01):
Konto |
Soll |
Haben |
Sonstige Forderungen |
2.285 |
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Vorsteuer |
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365 |
Materialaufwand |
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1.920 |
Bestanderhöhungen |
1.920 |
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Fertige Erzeugnisse |
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1.920 |
Die AK der noch auf Lager liegenden Fertigerzeugnisse sind durch den Anspruch auf Bonus i. H. v. 1.920 EUR (10 % von 80 % von 24.000 EUR) zu korrigieren.
Buchungssatz zur Berücksichtigung der Bonuszahlung bei den verarbeiteten und veräußerten Rohstoffen (31.12.01):
Konto |
Soll |
Haben |
Sonstige Forderungen |
20.563 |
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Vorsteuer |
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3.283 |
Materialaufwand |
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17.280 |
Der Korrekturbetrag beim Materialaufwand beträgt 17.280 EUR (90 % von 80 % von 24.000 EUR).
Buchungssatz Eingang der Bonuszahlung (10.1.02):
Konto |
Soll |
Haben |
Bank |
28.560 |
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Sonstige Forderungen |
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28.560 |
Sachverhalt (Variante 1)
Abweichend vom Ausgangssachverhalt sei angenommen, U erhalte nach dem mit dem Lieferanten geschlossenen Rahmenvertrag einen fixen Bonus von 20.000 EUR (netto), sofern das kumulierte Bestellvolumen mind. 1,0 Mio. EUR pro Gj beträgt.
Beurteilung
Die Rückvergütung wird für die Gesamtbestellmenge gewährt. Damit ist die Höhe pro VG abhängig vom Bestellvolumen. Ab der den Bonusfall auslösenden Mindestbestellmenge von 1,0 Mio. EUR fließt eine fixe Rückvergütung von 20.000 EUR. Diese Zahlung ist den gekauften Rohstoffen einzeln zurechenbar. Lediglich der prozentuale (und absolute) Betrag der Anschaffungspreisminderung schwankt in Abhängigkeit von der bestellten Menge. Damit bleibt es im Ergebnis bei der Lösung des Grundfalls.
Sachverhalt (Var...