(1) Umfang und Zustand des aufstockenden Holzbestands sind in einer Waldzustandsübersicht in der Gliederung des Musters der Anlage 5 darzustellen. Für die Laubholzflächen des Hochwaldes mit Ausnahme der Pappelflächen, für die Mittel- und Niederwaldflächen und für Nichtwirtschaftswaldflächen sind in der Waldzustandsübersicht lediglich die Flächengrößen anzugeben. Die Angaben für das Nadelholz und die Pappel sind nach Holzartengruppen zu trennen in

1. Holzartengruppe Fichte: hierzu gehören die Fichte und alle anderen Nadelhölzer außer Kiefer und Lärche,
2. Holzartengruppe Kiefer: hierzu gehören die Kiefer und die Lärche, nicht jedoch die Weymouthskiefer,
3. Holzartengruppe Pappel.  

Eine Aufgliederung der Angaben für eine Holzartengruppe auf einzelne Holzarten kann unterbleiben. Bei Mischbeständen sind die Flächenanteile der einzelnen Holzartengruppen an der Bestandsfläche festzustellen und in die Fläche der jeweils in Betracht kommenden Alters- beziehungsweise Vorratsklasse der entsprechenden Holzartengruppe aufzunehmen.

 

(2) Die Altersklassen der Nadelhölzer umfassen 20jährige, die Altersklassen der Pappel 10jährige Altersspannen. Jedoch können die über 100jährigen Bestände der Holzartengruppe Fichte, die über 120jährigen Bestände der Holzartengruppe Kiefer und die über 50jährigen Bestände der Holzartengruppe Pappel jeweils zu einer Altersklasse zusammengefaßt werden. Blößen und Flächen 1- bis 20jähriger Bestände - bei Pappel 1- bis 10jähriger Bestände - derselben Holzartengruppe können zu einer Altersklasse zusammengefaßt werden.

 

(3)

Der gesamte Fichte-Tanne-Plenterwald einer forstwirtschaftlichen Nutzung ist der seinem durchschnittlichen Vorrat je Hektar (Vfm/ha) entsprechenden Vorratsklasse zuzuweisen. Die Vorratsklassen umfassen Vorratsspannen von 50 Vorratsfestmetern (Vfm). Sie reichen von 201 Vfm bis 250 Vfm
  251 " " 300 "
  301 " " 350 "
  351 " " 400 "
  401 " " 450 "
  451 " " 500 "
  501 " " 550 "
  551 " " 600 "
  601 " " 650 "
  651 " " 700 "

Beträgt der durchschnittliche Vorrat zum Beispiel 374 Vfm/ha, so ist der Plenterwald der Vorratsklasse 351 bis 400 Vfm zuzuweisen. Vorräte von 200 und weniger und von mehr als 700 Vorratsfestmetern werden ebenfalls zu je einer Vorratsklasse zusammengefaßt.

 

(4) Ist die Gesamtfläche der forstwirtschaftlichen Nutzung nicht größer als 2 ha, so ist auf die Aufstellung einer Waldzustandsübersicht zu verzichten.

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