Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung

 

Leitsatz (NV)

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung entfällt, wenn die Entscheidung des FG in der Hauptsache rechtskräftig wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung als unzulässig verwirft.

 

Normenkette

FGO § 114

 

Fundstellen

Haufe-Index 416860

BFH/NV 1990, 660

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