Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschwerde muß schriftlich eingelegt werden
Leitsatz (NV)
Die Beschwerde muß schriftlich, d. h. mit der handschriftlich angebrachten Unterschrift (nicht Maschinenschrift) versehen, beim FG eingelegt werden.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 415668 |
BFH/NV 1990, 39 |
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