Entscheidungsstichwort (Thema)
Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgaben-Höchstbeträge
Leitsatz (NV)
Wird mit der Klage gegen einen endgültigen ESt-Bescheid die Verfassungswidrigkeit der Sonderausgaben-Höchstbeträge (§ 10 Abs. 3 EStG) gerügt, ist das Klageverfahren auszusetzen, bis das BVerfG über die bei ihm zu diesem Streitpunkt anhängigen Verfassungsbeschwerden entschieden hat.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 419583 |
BFH/NV 1994, 630 |
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