Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine NZB gegen Verweisungsbeschluß
Leitsatz (NV)
Nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG steht den Beteiligten die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluß des FG (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG) an den BFH nur zu, wenn sie in dem Beschluß zugelassen worden ist.
Die Nichtzulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 17 a Abs. 2 GVG durch ein oberes Landesgericht kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1994 4 B 223/93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1994, 782, m. w. N.).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 422359 |
BFH/NV 1997, 794 |
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