Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine § 7b-Absetzungen bei Anschaffung von Miteigentumsanteilen und anschließender Aufteilung in Eigentumswohnungen durch Erwerbergemeinschaft
Leitsatz (NV)
1. Für die Qualifizierung des erworbenen Objekts als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 1992, 236 m.w.N.) auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an, in dem der achtjährige Begünstigungszeitraum für erhöhte Absetzungen zu laufen beginnt; die Absicht, eine Baulichkeit nach ihrer Anschaffung in einer bestimmten Weise zu nutzen ist unerheblich.
2. Eine Ausnahme von den vorstehenden Grundsätzen hat der BFH für den Fall der Anschaffung nur dann gemacht, wenn bereits der Veräußerer die Schaffung eines begünstigten Objekts zugesagt und der Erwerbsvorgang sich hierauf gerichtet hatte (Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 142/83, BFH/NV 1988, 431).
3. Mitglieder einer Erwerbergemeinschaft, die durch einen Treuhänder ein Mietwohngrundstück zu Miteigentum erwerben und dieses sodann unter sich in Eigentumswohnungen aufteilen, schaffen kein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt an.
Normenkette
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 418768 |
BFH/NV 1993, 230 |
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