Schlagwörter
Aufsichtsrat, Aufwandsentschädigung, Steuerbefreiung, Hoheitliche Tätigkeit
Rechtsfrage (Thema)
Ist eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gemäß § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Nr. 26a
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 12.11.2020; Aktenzeichen 9 K 9167/17) |
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