Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung einer schwangeren Barfrau
Leitsatz (amtlich)
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung von Barfrauen während der Schwangerschaft für zulässig erklärt werden darf.
Orientierungssatz
Die Behörde wird eine Kündigung für zulässig erklären, wenn die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers durch Erfüllung der sich aus dem Mutterschutz ergebenden Verpflichtungen in die Nähe der Gefährdung seiner Existenz rückt.
Fundstellen
BVerwGE 36, 160-164 |
BVerwGE, 160 |
AP § 9 MuSchG (LT1), Nr 33 |
ArbSch 1971, 28 |
MDR 1971, 243 |
VwRspr 23, 496 |
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