Tz. 14
Stand: EL 94 – ET: 10/2018
§ 6 Abs 4 KStG bestimmt, dass bei der Ermittlung des Einkommens der Kasse
- Beitragsrückerstattungen an das Trägerunternehmen – bis auf die nach § 6 Abs 2 KStG zum Abbau des überhöhten Kassenvermögens vorgenommenen Beitragsrückerstattungen – und
- Zuführungen zu einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit den Leistungsempfängern ein Anspruch auf die Überschussbeteiligung nicht zusteht,
nabzb sind.
Zur Begründung für die Nichtabziehbarkeit
- hinsichtlich der Beitragsrückerstattungen (und sonstiger Vermögensübertragungen) an das Trägerunternehmen s Tz 3
- hinsichtlich der Zuführungen zu einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung ohne Anspruch der Leistungsempfänger auf die Überschussbeteiligung s § 5 Abs 1 Nr 3 KStG Tz 74.
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