Tz. 254

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Kreditaufträge führen zur Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG (s Prinz in H/H/R, § 8a KStG Rn 133). Ebenfalls hierzu s Tz 243 ff.

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