Die "Arbeits-Nomaden" kennen Sie vielleicht aus der Eisenbahn oder der U-Bahn in Ihrer Stadt. Oder aus dem Café nebenan? Laptoptasche und Kopfhörer sind das Markenzeichen der (zumindest örtlichen) Unabhängigkeit. Aber ein Steuerfachangestellter, der im Café eine Bilanz macht? Schwer vorstellbar. Arbeit mit nach Hause nehmen? Das ist in Kanzleien dagegen schon seit Jahrzehnten völlig normal. Nur heute heißt es anders: Home Office.

Wurden früher aber meist überschaubare Aufgaben (und Unterlagen) mit nach Hause genommen, geht das moderne Home Office weiter: Durch die neue Technik (VPN-Zugriff auf den Server, DMS) hat der Mitarbeiter Zugriff auf die gesamten Kanzleidaten. Gerade Steuerkanzleien haben diese Möglichkeit schon früh entdeckt, wenn es darum geht, Familie und Beruf zu vereinbaren. War früher die Kinderbetreuung der einzige Grund, spielt in den letzten Jahren auch die Pflege der Eltern eine immer größere Rolle.

Themen dieses Beitrags sind weder die technischen Voraussetzungen noch die rechtlich zu beachtenden Vorschriften. Hier wird es um die Organisations- und Führungsaufgaben gehen, die sich aus dieser Arbeitsform für das Kanzleimanagement ergeben.

 

Erläuterung des Begriffs Home Office

Der englische Begriff Home Office meint einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitszimmer im privaten Umfeld. In der Wohnung des so genannten Telearbeiters ist ein Büro mit einem Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet. Zu den gängigen Kommunikationsmittlen im Home Office zählen:

  • PC,
  • Notebook,
  • Handy.

Immer mehr kommen auch zum Einsatz:

  • Telefonieren über Internet,
  • Smartphones und
  • Tablet-PCs, wie etwa das i-Pad.

Das Home Office ist mit dem Rechner bzw. Server der Betriebsstätte vernetzt. Der Austausch von Informationen, Daten, Dokumenten und Terminen erfolgt über E-Mail, Internet oder Intranet sowie mithilfe eines virtuellen privaten Netzes. Ein Abgleich von Adressdatenbanken oder Kalendern ist jederzeit möglich – oft kabellos über Bluetooth oder WLAN. Es gibt kein Gesetz und keine spezielle Verordnung zum Home Office. Für den Mitarbeiter in der Privatwohnung gilt deshalb der Arbeits- und Gesundheitsschutz wie für den Kollegen im Betrieb. Der Arbeitgeber ist verantwortlich und muss dafür sorgen, dass die Räume angemessen professionell und ergonomisch ausgestattet sind.

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