Rz. 313

[Autor/Stand] In Bezug auf die Bewertung des sonstigen Vermögens bestand kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers, da schon nach bisherigem Recht grundsätzlich eine verkehrswertorientierte Bewertung stattfand.

 

Rz. 314

[Autor/Stand] Im Einzelnen richtet sich die Bewertung des sonstigen Vermögens nach folgenden Grundsätzen:

Wertpapiere und Schuldbuchforderungen werden nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 BewG bewertet (Börsenkurs).

 

Rz. 315

[Autor/Stand] Anteile an Investment- und sonstigen (offenen) Fonds werden nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis angesetzt.

 

Rz. 316

[Autor/Stand] Nicht unter § 11 BewG fallende Kapitalforderungen und Schulden sind nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert zu bewerten, wenn nicht besondere Umstände (z.B. hohe, niedrige oder fehlende Verzinsung) einen höheren oder niedrigeren (gemeinen) Wert begründen. Außer Ansatz bleiben uneinbringliche Forderungen (§ 12 Abs. 2 BewG).

 

Rz. 317

[Autor/Stand] Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen werden mit dem Rückkaufswert bewertet. Das ist der Betrag, den das Versicherungsunternehmen bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses erstatten muss (§ 12 Abs. 4 BewG).

 

Rz. 318

[Autor/Stand] Die Bewertung von Nutzungen und Leistungen richtet sich nach § 13 bis 16 BewG. Maßgebend ist danach grundsätzlich der Kapitalwert, wobei sich der Jahreswert von Nutzungen und Leistungen nach § 15 BewG bestimmt und der Jahreswert von Nutzungen nach Maßgabe des § 16 BewG begrenzt wird. Sachleistungsansprüche werden grundsätzlich mit dem Verkehrswert des Gegenstands angesetzt, auf den der Anspruch gerichtet ist.

 

Rz. 319

[Autor/Stand] Hausrat, Kunstgegenstände, Sammlungen und andere bewegliche Vermögensgegenstände (z.B. ein PKW) sind mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) anzusetzen.

 

Rz. 320– 323

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.06.2020

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